Bertold Brechts Antikriegsstück „Mutter Courage“ über eine Trosserin, die im 30jährigen Krieg mit ihren jungen Söhnen im Planwagen eine Armee begleitet und vom Handel lebt, ist keine literarische Erfindung, so etwas gab es wirklich. Es waren allerdings zumeist Soldat und Ehefrau, die bei einem Feldzug ein „effektives Beute- und Produktionspaar“ 1Peters, Jan (Hg.) (2013): Peter Hagendorf — Tagebuch eines Söldners aus dem Dreißigjährigen Krieg. S. 169. bildeten. Peter Hagendorf, der Autor des authentischen „Tagebuch[s] eines Söldners aus dem Dreißigjährigen Krieg“ 2ebd., S. 151. , zog, als seine Frau gestorben war, mit Kindern und Schwiegermutter durchs Reich. 3ebd. S. 169. Die Söldnerheere bildeten nicht nur einheimische Soldaten, sondern angeheuerte Landsknechte unterschiedlicher Herkunft, die von ihren Familien begleitet wurden. „Der schwerfällige Tross war […] unentbehrlich für die Söldner, denn dieses Volk kochte auch, wusch, flickte und pflegte. Gemessen an der Zahl der Soldaten konnte der Begleittross das Vier- bis Fünffache betragen und durchaus ein Eigenleben entwickeln“. 4Ebd.
Das war auch anderthalb Jahrhunderte später noch der Fall, als Napoleon versuchte, sich den europäischen Kontinent zu unterwerfen, mit dem wichtigen Unterschied, dass die Grande Armée inzwischen mittels der levée en masse51793 vom Pariser Nationalkonvent und Wohlfahrtsausschuss verabschiedete Verpflichtung aller unverheirateten Männer zwischen 18 bis 25 Jahren zum Kriegsdienst. Dadurch konnte bei einer Gesamtbevölkerung von 25 Millionen eine Million Soldaten eingezogen werden, was die numerische Übermacht der Grande Armée begründete. Das Modell löste die bisherigen Rekrutierungsverfahren ab und diente der Einführung der Wehrpflicht auch in anderen europäischen Staaten als Modell. auf eine beträchtliche Truppenstärke angeschwollen war und sich, beflügelt von revolutionärem Kampfgeist, in zwei Koalitionskriegen gegen die alten Mächte durchsetzte. Auf diesen trainierten Gegner war die preußische Armee, die jede kriegerische Auseinandersetzung seit dem Frieden von Basel 1795 vermieden hatte, nicht vorbereitet; die Doppelschlacht von Jena und Auerstedt 1806/07 geriet zu einer Katastrophe. König Friedrich Wilhelm III. reagierte auf die Niederlage mit einem wütenden Pamphlet, dem „Ortelsburger Publicandum“, einer Abrechnung mit den Missständen in der Armee.
Es waren nicht taktische Fehler oder materielle Defizite, die seiner Meinung nach den Truppen zum Nachteil gereichten, sondern die moralische Verwahrlosung des Söldnerheeres einschließlich seiner Kommandeure, wobei ihm der Tross offenbar besonders ins Auge stach, so dass dessen Abschaffung zu einem seiner ersten Reform-Vorschläge wurde. Offenbar war diese Revision allgemein überfällig. „Die neuen Massenheere auf der Basis einer allgemeinen Wehrpflicht waren nur kampffähig, wenn der Tross erheblich reduziert wurde und konnten lediglich organisiert und finanziert werden, wenn Soldatenfrauen und Kinder, ganz unabhängig von ihrem Familienstand, jeglichen Anspruch auf Quartier und Unterhalt verloren, weshalb nach der Einführung der levée en masse bereits im revolutionären Frankreich eine konsequentere Ausschließung der Frauen aus der Armee versucht wurde. Auch im monarchischen Preußen wurde dieses Ziel seit Beginn der Heeresreformen verfolgt […]. Nach ersten Verordnungen bestimmten zwei Regierungserlasse aus dem Jahr 1809 den endgültigen Ausschluss der Frauen aus dem Militär. Am 19. Juli wurde per Kabinettsorder das ständische Militärrecht aufgehoben. Von nun an waren nur noch im unmittelbaren Militärdienst stehende Personen dem Militärrecht unterstellt. Damit wurden die Ehefrauen und Kinder der Soldaten aus dem Militärrecht entlassen und auf die bürgerlichen Gesetze verwiesen. Sie galten nicht mehr als militaires. Am 28. November befahl eine Kabinettsorder den gänzlichen Ausschluss von Frauen und Kindern aus der Armee. ‚Mit dem Geist der neuen Organisation der Armee’ sei es — so die Verordnung — ‚nicht mehr vereinbar, noch eben die Rücksicht auf Soldatenfrauen und Kinder zu nehmen, die ihnen bisher widerfahren sei’. Zwar wurden den bereits verheirateten Soldaten die zugebilligtenVergünstigungen nicht entzogen, aber alle zukünftig heiratenden Soldaten sollten in Rücksicht auf die Militärverhältnisse […] fortdauernd als unverehelicht betrachtet werden. Ihre Ehefrauen dürften weder Quartier- und Verpflegungsgeld noch Kindergeld erhalten, auch dürfe bei etwaigen Garnisonsveränderungen keinerlei Rücksicht auf sie genommen werden.‘6Hagemann, Karin (2002): Mannlicher Muth und teutsche Ehre. S.82/83. Was nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist, dass im Todesfall dann eben auch keine Witwen und Waisen zu versorgen waren.
Einige Argumente klingen als Begründung für eine sich auf sich selbst zurückziehende Männergesellschaft recht fadenscheinig: „Das neue Volksheer sollte im Prinzip aus ledigen Männern bestehen zum einen, weil eine Familie einen ‚Soldaten belaste’, der sie nicht ernähren könne, so dass sie ‚wenn ihn der Krieg von seinem Herd abrief, meist der Wohltätigkeit des Publikums überlassen’ bleibe. Ihr ‚Schicksal’ lasse infolgedessen ‚oft dem bekümmerten Vater das Ende des Krieges wünschenswert’ erscheinen und beeinträchtige so seine Kampfbereitschaft erheblich. Zum anderen, weil auf diese Weise am besten der ‚schädliche Einfluß’ von Frauen auf die ‚Kampfmoral’ und ‚Sitte’ der Soldaten abgewehrt werden könnte.“ 7Ebd. S. 83 In den Napoleonischen Kriegen verwandelte sich das Heer aus einem kriegsgestaltenden Sozialverband in eine rein funktionale, „frauenfreie“ Kampfmaschine. Auf die Armee als frauenfreier Raum hob auch Art. 29 der neuen Kriegsartikel ab, der bestimmte, dass kein Soldat „ohne Vorwissen und Bewilligung, noch weniger ohne erhaltenen Trauschein, die Ehe durch Trauung vollziehen“ durfte. Wenn er dies trotzdem tat, sollte er mit einer dreimonatigen Festungshaft bestraft werden und das Verlöbnis bzw. die Heirat selbst im Falle einer Schwangerschaft als nichtig erklärt werden. Damit wurden Soldatenpartnerinnen nicht nur einer außerordentlich ungewissen und ungesicherten, sondern zudem extrem diskriminierenden Situation ausgesetzt.“ 8Ebd. Der neue Typus der Soldatenfrau allein zu Haus mit den Kindern war geschaffen.